{"id":3656,"date":"2016-12-11T10:41:28","date_gmt":"2016-12-11T09:41:28","guid":{"rendered":"https:\/\/deboekanier.nl\/?page_id=3656"},"modified":"2016-12-11T11:01:18","modified_gmt":"2016-12-11T10:01:18","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/deboekanier.nl\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_medium\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p>F\u00fcr unsere Reisen gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von unserem Berufsverband BBZ.<br \/>\nBei der Stornierung einer Buchung fallen Kosten an. Diese sind in Artikel 5 aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN BBZ\/TCN<\/strong><\/p>\n<p><strong>(Version\u00a0 2010)<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 1. Definitionen <\/strong><\/p>\n<p>In diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen wird das folgende verstanden unter:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Schiffsagent: Nat\u00fcrliche oder Rechtsperson die befugt ist eine oder mehrere in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen geregelten Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden abzuschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Der Kunde: Nat\u00fcrliche oder Rechtsperson die befugt ist eine oder mehrere in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen geregelten Vertragsvereinbarungen mit dem Schiffsagenten abzuschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Die Vertragsvereinbarung: jede in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen geregelte Vereinbarung zwischen Schiffsagent und Kunde.<\/li>\n<li>Der Gast: jede dritte Partei die aufgrund der durch den Kunden geschlossenen Vertragsvereinbarung mit dem Schiffsagenten auf dem Schiff zugelassen wird.<\/li>\n<li>Die Schiffsreise: die Gesamtheit von Fahren mit einem Aufenthalt an Bord des Schiffes w\u00e4hrend des in der Vertragsvereinbarung genannten Zeitraumes.<\/li>\n<li>Das Gep\u00e4ck: Gep\u00e4ck das ein Kunde und\/oder Gast leicht in einmal mit sich mitnehmen kann; bestehend aus Koffern, Taschen, Sees\u00e4cken und\/oder Rucks\u00e4cken.<\/li>\n<li>Das Schiff: das Schiff, das als solches in der Vertragsvereinbarung genannt wird.<\/li>\n<li>Der Preis: der Preis, der als solcher in der Vertragsvereinbarung genannt wird.<\/li>\n<li>Der Kapit\u00e4n: derjenige der der Schiffskapit\u00e4n des Schiffes ist.<strong>Artikel 2. Geltungsbereich<br \/>\n<\/strong>2.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auf allen Vertragsvereinbarungen, worunter Angebote verstanden werden betreffend der Entstehung dieser Vertragsvereinbarungen, die der Schiffsagent mit dem Kunden im Bezug auf die Bef\u00f6rderung und\/oder Verpflegung abschlie\u00dft und alles was hiermit zusammenh\u00e4ngt im weitesten Sinn des Wortes, es sei denn es wurde ausdr\u00fccklich anders vereinbart.<br \/>\n2.2 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten gleichzeitig zwischen Schiffsagent und Gast. Der Kunde macht sich hierf\u00fcr stark und sch\u00fctzt den Schiffsagenten vor allen Anspr\u00fcchen die der Gast und\/oder jeder andere gegen den Schiffsagenten erhebt soweit die Haftung des Schiffsagenten ausgeschlossen sein sollte wenn der Kunde diesen Anspruch gegen den Schiffsagenten erheben sollte.<br \/>\n2.3 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen erstrecken sich auch zu Gunsten aller nat\u00fcrlichen oder Rechtspersonen von denen der Schiffsagent, im weitesten Sinne des Wortes, Gebrauch macht oder gemacht hat beim Abschluss und\/oder der Ausf\u00fchrung der Vertragsvereinbarung.<br \/>\n2.4 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen sind unter Ausschluss und ausdr\u00fccklicher Abweisung aller anderen Gesch\u00e4ftsbedingungen, von wem auch immer abk\u00f6mmlich, g\u00fcltig, vorbehaltlich soweit schriftlich ausdr\u00fccklich anders vereinbart wurde.<br \/>\n2.5 Individuelle \u00c4nderungen und\/oder Erg\u00e4nzungen m\u00fcssen schriftlich festgelegt werden.<br \/>\n2.6 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnen aus dem Niederl\u00e4ndischen in eine fremde Sprache \u00fcbersetzt sein. Im Falle m\u00f6glicher Streitfragen in den Texten als Folge dieser \u00dcbersetzung, hat der niederl\u00e4ndische Text den Vorrang.<\/p>\n<p><strong>Artikel 3. Das Angebot \/ die Offerte <\/strong><br \/>\n3.1. Ein allgemeines Angebot des Schiffsagenten in der Form von unter anderem Prospekten, Anzeigen und Websites ist freibleibend und kann wenn n\u00f6tig durch den Schiffsagenten widerrufen werden. Widerruf muss so schnell wie m\u00f6glich, sp\u00e4testens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Annahme durch den Kunden geschehen.<br \/>\n3.2 Ein individuelles Angebot wird durch den Schiffsagenten schriftlich beziehungsweise elektronisch ausgegeben, versehen mit dem Ausstellungsdatum. Dieses Angebot teilt deutlich mit ob es sich um freibleibendes oder unwiderrufliches Angebot handelt, mit Inbegriff des Termins.<\/p>\n<p>Das Angebot beinhaltet:<br \/>\na.\u00a0 den Gesamtreisepreis und den Prozentsatz der im Voraus bezahlt werden muss;<br \/>\nb.\u00a0 die Art der Bezahlung;<br \/>\nc.\u00a0 die maximale Anzahl G\u00e4ste pro Schiff;<br \/>\nd.\u00a0 den Ort, Datum und Zeitpunkt von Einschiffung und Ausschiffung;<br \/>\nDas erste Angebot wird begleitet von einem Exemplar dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 4. Die Vertragsvereinbarung\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>4.1 Diese Vertragsvereinbarung kommt zustande, vorbehaltlich im Falle eines Widerrufes sowie in Artikel 3.1 genannt,\u00a0 durch Annahme des Angebotes durch den Kunden. Der Schiffsagent sendet nach zustande kommen der Vertragsvereinbarung eine schriftliche oder elektronische Best\u00e4tigung an den Kunden.<br \/>\n4.2 Der Kunde stellt dem Schiffsagenten vor oder sp\u00e4testens bei Reiseantritt alle Angaben bez\u00fcglich seiner Person und der durch ihn angemeldeten G\u00e4ste bereit.<br \/>\n<strong><br \/>\nArtikel 5 Annullierung <\/strong>5.1 Im Falle einer Annullierung der Vertragsvereinbarung durch den Kunden muss der Schiffsagent hiervon so schnell wie m\u00f6glich schriftlich, mittels Brief, in Kenntnis gesetzt werden. Das Eingangsdatum beim Schiffsagenten wird als Datum der Aufl\u00f6sung angemerkt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.2 Im Falle einer Annullierung ist der Kunde dem Schiffsagenten einen fixierten Schadensersatz verschuldet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Schadensersatz Schiff: Schadensersatz \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Catering und \u00fcbrige Dienste:<br \/>\n15% im Falle einer Annullierung bis zu 6 Monaten vor dem Abreisetag; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 15% im Falle einer Annullierung bis zu 2 Monaten vor dem Abreisetag;<\/p>\n<p>20% im Falle einer Annullierung bis zu 5 Monaten vor dem Abreisetag;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 25% im Falle einer Annullierung bis zu 1 Monat vor dem Abreisetag;<\/p>\n<p>30% im Falle einer Annullierung bis zu 4 Monaten vor dem Abreisetag;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 50% im Falle einer Annullierung bis zu 2 Wochen vor dem Abreisetag;<\/p>\n<p>40% im Falle einer Annullierung bis zu 3 Monaten vor dem Abreisetag; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 75% im Falle einer Annullierung bis zu 1 Woche vor dem Abreisetag;<\/p>\n<p>50% im Falle einer Annullierung bis zu 2 Monaten vor dem Abreisetag; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 95% im Falle einer Annullierung bis zu 1 Tag vor dem Abreisetag;<\/p>\n<p>75% im Falle einer Annullierung bis zu 1 Monat vor dem Abreisetag; 100% im Falle einer Annullierung am Abreistag.<\/p>\n<p>90% im Falle einer Annullierung bis zu 1 Tag vor dem Abreisetag;<\/p>\n<p>100% im Falle einer Annullierung am Abreisetag.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sofern der Schaden den der Schiffsagent erleidet als Folge der Annullierung die zuvor genannten fixierten Betr\u00e4ge mit mehr als 15% \u00fcberschreitet, dann ist der Schiffsagent berechtigt die extra Kosten dem Kunden ebenfalls in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.3 Im Falle einer Annullierung kann der Kunde den Schiffsagenten um eine Abtretung der Anspr\u00fcche an einen Dritten ersuchen. Wenn der Schiffsagent sich einverstanden erkl\u00e4rt mit der Abtretung der Anspr\u00fcche ist der Kunde lediglich einen Betrag von \u20ac 150,00 schuldig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 6 Zur\u00fcckstellung und Vertragsaufl\u00f6sung <\/strong><\/p>\n<p>6.1 Sofern eine der Parteien seinen Pflichten aus dieser Vertragsvereinbarung nicht nachkommt, ist die Gegenpartei befugt die dagegen stehende Verpflichtung zur\u00fcckzustellen, es sei denn der Leistungsverzug ist von so besonderer Art oder geringf\u00fcgiger Bedeutung das eine Zur\u00fcckstellung nicht gerechtfertigt w\u00e4re.<\/p>\n<p>6.2 Sofern eine der Parteien seinen Pflichten aus dieser Vertragsvereinbarung nicht nachkommt, ist die Gegenpartei befugt die Vertragsvereinbarung aufzul\u00f6sen, es sei denn der Leistungsverzug ist von so besonderer Art oder geringf\u00fcgiger Bedeutung das eine Aufl\u00f6sung nicht gerechtfertigt w\u00e4re.<\/p>\n<p>6.3 Der Schiffsagent hat zu allen Zeiten das Recht die Vertragsvereinbarung mit unmittelbarem Eingang aufzul\u00f6sen im Fall, dass:<\/p>\n<p>&#8211; der Kunde Konkurs angemeldet hat, diesem die Stundung von Bezahlung erteilt wurde, die Rede ist von Schuldsanierung, oder er unter Vormundschaft gestellt wird;<\/p>\n<p>&#8211; der Kunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach schriftlicher Anmahnung seinen Verpflichtungen aus dieser Vertragsvereinbarung nachkommt.<\/p>\n<p>&#8211; die Rede ist von einer Situation wie unter Artikel 11 Absatz 2, 3 und 4 beschrieben.<\/p>\n<p>&#8211; das betreffende Schiff durch unvorhergesehene Umst\u00e4nde nicht zur Verf\u00fcgung steht und es trotz des Einsatzes von ausreichenden Bem\u00fchungen seitens des Schiffsagenten nicht m\u00f6glich ist um ein anderes vergleichbares Schiff anzubieten.<\/p>\n<p>6.4 K\u00fcndigung oder Vertragsaufl\u00f6sung muss unter Angabe der Gr\u00fcnde, auf denen diese basiert, schriftlich erfolgen. Die Vertragsvereinbarung wird als au\u00dfergerichtlich aufgel\u00f6st betrachtet nachdem der Kunde das K\u00fcndigungsschreiben empfangen hat, jedoch in jedem Fall 5 Tage nach der Versendung des K\u00fcndigungsschreibens.<\/p>\n<p>6.5\u00a0 Sofern der Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung oder Vertragsaufl\u00f6sung dem Kunden zugeschrieben werden kann, ist der daraus entstandene Schaden f\u00fcr Rechnung des Kunden.<br \/>\n<strong>Artikel 7 Der Preis und die Preis\u00e4nderungen <\/strong><br \/>\n7.1 Wenn nicht anders vereinbart ist der Preis exklusive Hafen-, Br\u00fccken-, Schleusen- und Lotsengeldern sowie auch \u00f6rtlichen Steuern und anderweitigen Abgaben wie Kurtaxen und Brandstoffkosten. Diese Kosten m\u00fcssen durch den Kunden an Bord bezahlt werden.<br \/>\n7.2 \u00c4nderungen in den Steuern, Verbrauchssteuern und \u00e4hnlichen Steuern beh\u00f6rdlicherseits werden zu allen Zeiten weiterverrechnet.<br \/>\n7.3 Eine Preiserh\u00f6hung wird durch den Schiffsagent weiterverrechnet, soweit diese Einfluss hat auf den vereinbarten Reisepreis und wenn sie nach Abschluss der Vertragsvereinbarung auftritt.<\/p>\n<p>7.4 Wenn als Folge einer Preiserh\u00f6hung sowie genannt im vorhergehenden Absatz der Preis mit mehr als 15% steigt, hat der Kunde das Recht die Vertragsvereinbarung aufzul\u00f6sen oder auf die Vertragsvereinbarung zu verzichten.<\/p>\n<p><strong>Artikel 8 Bezahlung<br \/>\n<\/strong>8.1 Bezahlung findet bei der Reservierung kontant statt, es sei denn es wurde anders vereinbart. Kontante Bezahlung umfasst auch die Gutschrift des verschuldeten Betrages auf eine vom Schiffsagent angegebene Kontonummer oder mittels einer von den Banken anerkannten Form des Elektronischen Zahlungsverkehrs. Der auf dem Kontoauszug des Schiffsagenten angegebene Valutatag wird als Zahlungstermin vermerkt.<\/p>\n<p>8.2 Wenn die Bezahlung in Raten vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet nach Angabe der Raten und Prozents\u00e4tze, sowie diese in der Vertragsvereinbarung festgestellt wurden, zu bezahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Artikel 9 Nicht fristgerechte Bezahlung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der Kunde ist im Verzug nachdem der Zahlungstermin verstrichen ist. Der Schiffsagent versendet nach dem Verstreichen dieses Datums eine Zahlungserinnerung und gibt dem Kunden die Gelegenheit innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang dieser Zahlungserinnerung zu bezahlen.<\/li>\n<li>Wenn nach dem Verstreichen dieser Zahlungserinnerung noch keine Bezahlung empfangen wurde, ist der Schiffsagent berechtigt Zinsen in Rechnung zu stellen ab dem Verstreichen des Zahlungstermins. Der Zinssatz ist gleich dem der gesetzlichen Rente zuz\u00fcglich 3% p.a. \u00fcber den verschuldeten Betrag.<\/li>\n<li>Wenn der Kunde nach Anmahnung mit dem verschuldeten Betrag im Verzug bleibt, ist der Schiffsagent berechtigt um diesen Betrag mit den Inkassokosten zu erh\u00f6hen. Diese Inkassokosten umfassen sowohl die gerichtlichen als auch die au\u00dfergerichtlichen Kosten. Au\u00dfergerichtliche Kosten werden festgestellt auf:<br \/>\n15% \u00fcber die ersten \u20ac 2.500,00 der Forderung mit einem Minimum von \u20ac 40,00;<br \/>\n10% \u00fcber die folgenden \u20ac 2.500,00 der Forderung;<br \/>\n5 % \u00fcber die folgenden \u20ac 5.000,00 der Forderung:<br \/>\n1 % \u00fcber die folgenden \u20ac 15.000,00 der Forderung<br \/>\nes sei denn dass der Kunde stichhaltig erkl\u00e4rt, dass der Schiffsagent weniger Schaden erleidet.<\/li>\n<li>Beschwerden \u00fcber Fakturen m\u00fcssen, vorzugsweise schriftlich und deutlich umschrieben und erl\u00e4utert, innerhalb geh\u00f6riger Zeit nach Empfang der betreffenden Faktur, beim Schiffsagenten eingereicht werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 10. Pflichten des Schiffsagenten<\/strong><br \/>\n10.1 Der Schiffsagent wird sich bem\u00fchen die Schiffsreise nach bestem Wissen und K\u00f6nnen und in \u00dcbereinstimmung mit den Regeln eines guten Handwerkes auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>10.2 Der Schiffsagent gew\u00e4hrleistet, dass das Schiff und die Bemannung den gesetzlichen Vorschriften des Landes, indem das Schiff registriert ist, nachkommen.<\/p>\n<p>10.3 Die Fahrroute wird durch den Schiffsagent und\/oder Schiffskapit\u00e4n in R\u00fccksprache mit dem Kunden festgelegt, es sei denn es wurde vorhergehend anders vereinbart.<\/p>\n<p>10.4 Zu allen Zeiten ist der Schiffsagent und\/oder Schiffskapit\u00e4n befugt um aufgrund von nautischen Beweggr\u00fcnden die Schiffsreise zu \u00e4ndern. Hierunter wird auch verstanden das \u00c4ndern des Abfahrtsortes und\/oder Ankunftsortes und\/oder das nicht Auslaufen. Unter nautischen Bewegr\u00fcnden werden unter anderem die Wetterbedingungen, die Gezeiten, Blockaden von Schiffswegen und der Zustand des Schiffes verstanden.<\/p>\n<p>10.5 In den im vorherigen Absatz genannten F\u00e4llen wird der Schiffsagent und\/oder Schiffskapit\u00e4n in R\u00fccksprache mit dem Kunden eine andere L\u00f6sung anzustreben. Eventuelle Zusatzkosten, soweit\u00a0 redlich, sind zu Lasten des Kunden. Der Schiffsagent und\/oder Schiffskapit\u00e4n entscheiden ob die gew\u00e4hlte L\u00f6sung zumutbar auszuf\u00fchrbar ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 11 Pflichten des Kunden (und der G\u00e4ste)<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Der Kunde muss das Schiff am Ende der Schiffsreise sauber und mit vollst\u00e4ndigem Inventar und in demselben Zustand, in dem er das Schiff bei der Einschiffung angetroffen hat, \u00fcbergeben, es sei denn es wurde anders vereinbart.<br \/>\n11.2 Der Kunde und die G\u00e4ste m\u00fcssen w\u00e4hrend der Schiffsreise den Rechtsvorschriften und Umgangsformen nachkommen.<\/p>\n<p>11.3 Den durch den Schiffsagenten und\/oder Schiffskapit\u00e4n und\/oder anderes Schiffspersonal angegebenen Anweisungen im Interesse von Ordnung und Sicherheit muss strikt Folge geleistet werden.<\/p>\n<p>11.4 Wenn nach Urteil des Schiffsagenten und\/oder des Schiffskapit\u00e4ns der Kunde und\/oder G\u00e4ste dem unter Absatz 2 und 3 festgelegtem nicht nachkommen, ist der Schiffsagent und\/oder Schiffskapit\u00e4n berechtigt die Vertragsvereinbarung mit direkter Wirkung aufzul\u00f6sen und\/oder dem Kunden und\/oder G\u00e4sten den Zugang zum Schiff mit direkter Wirkung zu entsagen, es sei denn dass der Mangel aufgrund seiner besonderen Art oder geringf\u00fcgigen Bedeutung eine Vertragsaufl\u00f6sung nicht rechtfertigt.<\/p>\n<p>11.5 Es ist dem Kunden und den G\u00e4sten nicht erlaubt um andere Sachen als Gep\u00e4ck an Bord zu haben, es sei denn dass hierf\u00fcr vorhergehend ausdr\u00fccklich eine Genehmigung durch den Schiffsagenten und\/oder Schiffskapit\u00e4n abgegeben wurde.<\/p>\n<p>11.6 Es ist dem Kunden und den G\u00e4sten nicht erlaubt um (Haus)Tiere an Bord zu halten, es sei denn dass hierf\u00fcr vorhergehend ausdr\u00fccklich eine Genehmigung durch den Schiffsagenten und\/oder Schiffskapit\u00e4n abgegeben wurde.<\/p>\n<p>11.7 Es ist dem Kunden und den G\u00e4sten nicht erlaubt um Material oder Gegenst\u00e4nde mit an Bord zu bringen oder zu besitzen, welche die Gesundheit, das Wohlbefinden und\/oder die Sicherheit von sich selber oder von anderen in Gefahr bringen k\u00f6nnen. Hierunter wird auf jeden Fall verstanden: gef\u00e4hrliche Stoffe, Explosiva, radioaktive und\/oder giftige Stoffe, Schmuggelware, Waffen, Munition und bet\u00e4ubende Mittel.<\/p>\n<p>11.8 Der Kunde muss dem Schiffskapit\u00e4n am Tag der Ankunft eine Liste mit den Namen der G\u00e4ste aush\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Artikel 12 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>12.1 Unter h\u00f6herer Gewalt wird jeder nicht vorhersehbare Umstand verstanden in dessen Folge die Ausf\u00fchrung der Vertragsvereinbarung verz\u00f6gert oder verhindert wird, soweit dieser Umstand durch den Schiffsagent nicht vermieden werden kann und sie nicht aufgrund der Gesetzgebung, der Vertragsvereinbarung oder sozialen Auffassungen zu seinen Lasten gelegt werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>12.2 Unter h\u00f6herer Gewalt wird auch verstanden eine Havarie des Schiffes, wodurch das Schiff nicht mehr einsetzbar ist f\u00fcr die vereinbarte Bestimmung und die Havarie nicht durch Umst\u00e4nde verursacht wurde die der Schiffsagent vorhersehen oder vermeiden h\u00e4tte k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>12.3 Nach Vertragsaufl\u00f6sung aufgrund von h\u00f6herer Gewalt hat der Schiffsagent das Recht auf eine Verg\u00fctung der durch ihn gemachten Kosten soweit diese entstanden sind bevor zu erwarten war das eine Situation von h\u00f6herer Gewalt zu einer Vertragsaufl\u00f6sung f\u00fchren w\u00fcrde und soweit die T\u00e4tigkeiten zu Gunsten des Kunden unternommen wurden.<br \/>\n<strong>Artikel 13 Haftung des Schiffsagenten <\/strong><\/p>\n<p>13.1 Der Schiffsagent haftet nicht f\u00fcr Schaden der durch Tot oder Verletzung und\/oder an Sachen entstanden ist, soweit verursacht durch einen Umstand den ein sorgf\u00e4ltiger Schiffsagent nicht h\u00e4tte vermeiden k\u00f6nnen und soweit der Schiffsagent die Folgen hiervon nicht h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen. Der Schiffsagent gew\u00e4hrleistet die Qualit\u00e4t und die Funktionst\u00fcchtigkeit des Schiffes als Transportmittel. Angenommen wird, dass ein sorgf\u00e4ltiger Schiffsagent die folgenden Umst\u00e4nde nicht h\u00e4tte vermeiden k\u00f6nnen: Brand; Explosion; Hitze; K\u00e4lte; Vorkommen von Nagetieren oder Ungeziefer; F\u00e4ule; Leckage; Schmelzen; Entz\u00fcndung und Korrosion.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><u>\u00a0<\/u><\/p>\n<p>13.3 Der Schadenersatz zu dem der Schiffsagent aufgrund\u00a0 der Unterlassung der auf ihm nach Artikel 10 ruhenden Pflichten m\u00f6glicherweise verschuldet ist, ist beschr\u00e4nkt auf den in der Vertragsvereinbarung vereinbarten Preis f\u00fcr die Miete des Schiffes.<br \/>\n13.4 Wenn der Schiffsagent beweist das Schuld oder Unterlassung\u00a0 des Kunden und\/oder Gast den Schaden verursacht hat oder dazu beigetragen hat, wird die Haftung des Schiffsagenten dadurch vollst\u00e4ndig oder teilweise aufgehoben.<\/p>\n<p>13.5 Der Schiffsagent haftet nicht f\u00fcr Schaden der verursacht wird durch Versp\u00e4tung, Abweichung der vereinbarten Anfangs- und\/oder Endzeiten oder durch das zur Verf\u00fcgung stellen eines Ersatzschiffes weil das vereinbarte Schiff durch unvorhergesehene Umst\u00e4nde nicht zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p><strong>Artikel 14 Haftung des Kunden (und der G\u00e4ste)\u00a0 <\/strong><br \/>\nDer Kunde haftet f\u00fcr Schaden der durch ihn oder durch die G\u00e4ste die auf seine Einladung an Bord verbleiben verursacht ist, es sei denn der Schaden ist dem Handeln oder Unterlassen des Schiffsagenten zuzuschreiben.<\/p>\n<p><strong>Artikel 15 Beschwerden<br \/>\n<\/strong>15.1 Beschwerden \u00fcber die Ausf\u00fchrung der Vertragsvereinbarung m\u00fcssen vollst\u00e4ndig und deutlich beschrieben beim Schiffsagent und\/oder Schiffskapit\u00e4n eingereicht werden, nachdem der Kunde die M\u00e4ngel entdeckt hat oder entdecken k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>15.2 Beschwerden \u00fcber Fakturen m\u00fcssen wenn m\u00f6glich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Empfang der betreffenden Faktur schriftlich und angemessen erl\u00e4utert beim Schiffsagent und\/oder Schiffskapit\u00e4n eingereicht werden.<\/p>\n<p>15.3\u00a0 Die Folgen einer versp\u00e4teten Einreichung der Beschwerde sind zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>Artikel 16 Streitf\u00e4lle In allen Streitf\u00e4llen die sich auf diese Vertragsvereinbarung beziehen gilt die Niederl\u00e4ndische Gesetzgebung. Ausschlie\u00dflich der Gerichtshof innerhalb des Gerichtsbezirkes in dem der Schiffsagent seinen Sitz hat ist befugt von diesen Streitf\u00e4llen Kenntnis zu nehmen. Der Kunde hat das Recht um innerhalb eines Monats nachdem der Schiffsagent den Gerichtsstand gew\u00e4hlt hat Einwand zu erheben gegen diese Wahl des Gerichtsstandes und sich f\u00fcr eine Schlichtung des Streitfalles durch einen vom Gesetz befugten Richter zu entscheiden.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen F\u00fcr unsere Reisen gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von unserem Berufsverband BBZ. Bei der Stornierung einer Buchung fallen Kosten an. Diese sind in Artikel 5 aufgef\u00fchrt. ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN BBZ\/TCN (Version\u00a0 2010) &nbsp; Artikel 1. 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